Waffensachkunde für Gefährdete Person(en)

  • Abschluss: Staatlich anerkannte Prüfung nach WaffG
  • Gültigkeit: Die anschließende Prüfung ist bundesweit uneingeschränkt gültig, vereins- und verbandsneutral und wird von allen Behörden anerkannt.

Inhalte und Leistungen

  • Informationen zum Lehrganges erhalten Sie nach Vorlage der behördlichen Unterlagen, dass es sich bei Ihnen um eine gefährdete Person handelt.

Geltung und Anerkennung

  • Lehrgänge und Prüfung wurden gemäß § 3 Abs. 2 AWffV mit Bescheid des Polizeipräsidiums Brandenburg, 15.02.2022 (Az. 63-22) staatlich anerkannt
  • Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes (BRD)

 

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